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Bayern Landkreis Ostallgäu Stötten a.Auerberg

Hebesätze Stötten a.Auerberg

Landkreis Ostallgäu · AGS 09777171 · 1.959 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Stötten a.Auerberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Ostallgäu liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Stötten a.Auerberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stötten a.Auerberg im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.354-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Stötten a.Auerberg im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stötten a.Auerberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stötten a.Auerberg 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostallgäu 320 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stötten a.Auerberg auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Stötten a.Auerberg liegt

Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stötten a.Auerberg Grundsteuer B
Baisweil 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Hopferau 310 % 0 Prozentpunkte 320 %
Jengen 310 % 0 Prozentpunkte 430 %
Lengenwang 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Irsee 315 % +5 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Stötten a.Auerberg konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Stötten a.Auerberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Stötten a.Auerberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stötten a.Auerberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stötten a.Auerberg?

Stötten a.Auerberg setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stötten a.Auerberg?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Stötten a.Auerberg hoch?

Stötten a.Auerberg liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Ostallgäu von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Stötten a.Auerberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Stötten a.Auerberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.