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Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis Stößen

Hebesätze Stößen

Burgenlandkreis · AGS 15084470 · 911 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stößen, Stadt

Gewerbesteuer
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Stößen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 520 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Burgenlandkreis liegt bei 351 %, die Differenz beträgt 169 Prozentpunkte.

Wie Stößen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stößen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 520 % setzen bundesweit 12 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 218 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 205-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Stößen im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stößen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stößen 520 % Berichtsjahr 2024
Median Burgenlandkreis 351 % Berichtsjahr 2024 +169 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +140 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Burgenlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stößen auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Burgenlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stößen Grundsteuer B
Schönburg 450 % −70 Prozentpunkte 400 %
Meineweh 415 % −105 Prozentpunkte 386 %
Osterfeld 410 % −110 Prozentpunkte 400 %
Droyßig 400 % −120 Prozentpunkte 400 %
Elsteraue 400 % −120 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Stößen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 520 % ergibt das 17.381,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.679,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Stößen nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Stößen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Stößen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stößen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stößen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 520 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 17.381,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stößen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stößen hoch?

Stößen liegt 169 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Burgenlandkreis von 351 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Stößen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Stößen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.