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Niedersachsen Landkreis Cuxhaven Stinstedt

Hebesätze Stinstedt

Landkreis Cuxhaven · AGS 03352052 · 543 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Stinstedt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Cuxhaven liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Stinstedt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Stinstedt im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 899-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Stinstedt vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stinstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stinstedt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cuxhaven 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Cuxhaven mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stinstedt auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Stinstedt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Cuxhaven mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stinstedt Grundsteuer B
Armstorf 380 % 0 Prozentpunkte 470 %
Bülkau 380 % 0 Prozentpunkte 460 %
Hollnseth 380 % 0 Prozentpunkte 470 %
Lamstedt 380 % 0 Prozentpunkte 470 %
Loxstedt 380 % 0 Prozentpunkte 440 %

Wie viel Gewerbesteuer in Stinstedt anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Stinstedt beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stinstedt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Stinstedt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stinstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stinstedt?

In Stinstedt gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stinstedt?

Die Grundsteuer B liegt bei 470 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Stinstedt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Cuxhaven von 390 % liegt der Satz von Stinstedt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stinstedt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Stinstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.