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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Stepenitztal

Hebesätze Stepenitztal

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074093 · 1.751 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
353 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

381 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stepenitztal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Wo Stepenitztal im Vergleich steht

Der Wert von 381 % ordnet Stepenitztal im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 88 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 146-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stepenitztal nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stepenitztal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stepenitztal 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stepenitztal auf Platz 61, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Stepenitztal mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stepenitztal Grundsteuer B
Carlow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Dechow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Dorf Mecklenburg 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Roggenstorf 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Schlagsdorf 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Ein Rechenbeispiel für Stepenitztal

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 381 % macht daraus 12.734,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Stepenitztal beschliesst

Stepenitztal legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stepenitztal fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stepenitztal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stepenitztal?

In Stepenitztal gilt ein Hebesatz von 381 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.734,93 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stepenitztal?

Stepenitztal setzt die Grundsteuer B auf 427 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Stepenitztal hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 % liegt Stepenitztal 22 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Stepenitztal legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Stepenitztal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.