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Niedersachsen Landkreis Gifhorn Steinhorst

Hebesätze Steinhorst

Landkreis Gifhorn · AGS 03151029 · 1.260 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Steinhorst gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Gifhorn liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Steinhorst hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Steinhorst im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 644-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Steinhorst ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinhorst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinhorst 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Gifhorn 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 41 Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinhorst auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinhorst Grundsteuer B
Calberlah 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Dedelstorf 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Ehra-Lessien 400 % 0 Prozentpunkte 375 %
Hankensbüttel 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Isenbüttel 400 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Steinhorst in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Steinhorst nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Steinhorst noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinhorst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinhorst?

Steinhorst setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinhorst?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 460 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinhorst hoch?

Der Median Landkreis Gifhorn liegt bei 390 %. Steinhorst liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Steinhorst selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Steinhorst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.