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Hebesätze Steindorf
315 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steindorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Aichach-Friedberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Was der Wert für Steindorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Steindorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 315 % kommt insgesamt 42 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 287 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.930-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Steindorf nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Steindorf | 315 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Aichach-Friedberg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −65 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steindorf auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Steindorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Sielenbach | 320 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Obergriesbach | 330 % | +15 Prozentpunkte | 330 % |
| Kühbach | 340 % | +25 Prozentpunkte | 340 % |
| Merching | 340 % | +25 Prozentpunkte | 340 % |
| Pöttmes | 340 % | +25 Prozentpunkte | 360 % |
Ein Rechenbeispiel für Steindorf
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 315 % sind das 10.528,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Steindorf nachzulesen ist
Steindorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Steindorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steindorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steindorf?
315 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.528,88 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steindorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Steindorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Steindorf liegt 35 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Steindorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.