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Schleswig-Holstein Kreis Schleswig-Flensburg Steinbergkirche

Hebesätze Steinbergkirche

Kreis Schleswig-Flensburg · AGS 01059186 · 2.785 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinbergkirche beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Kreis Schleswig-Flensburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Steinbergkirche bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Steinbergkirche im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 160-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Steinbergkirche ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinbergkirche, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinbergkirche 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Schleswig-Flensburg 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinbergkirche auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Steinbergkirche

Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinbergkirche Grundsteuer B
Arnis 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Ausacker 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bergenhusen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Böel 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Boren 380 % 0 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Steinbergkirche in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Steinbergkirche nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Steinbergkirche noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinbergkirche

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinbergkirche?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinbergkirche?

Steinbergkirche setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinbergkirche hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Steinbergkirche liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Steinbergkirche selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Steinbergkirche
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.