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Thüringen Landkreis Eichsfeld Steinbach

Hebesätze Steinbach

Landkreis Eichsfeld · AGS 16061089 · 529 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
379 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 379 %. Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Steinbach im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Steinbach im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 75 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 363-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Steinbach nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichsfeld 395 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 56 Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinbach auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Steinbach

Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinbach Grundsteuer B
Bodenrode-Westhausen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Geisleden 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Heuthen 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Reinholterode 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Wingerode 380 % 0 Prozentpunkte 300 %

Ein Rechenbeispiel für Steinbach

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Steinbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Steinbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinbach?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 379 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Steinbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Steinbach liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Steinbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.