Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Steinbach-Hallenberg

Hebesätze Steinbach-Hallenberg

Landkreis Schmalkalden-Meiningen · AGS 16066069 · 9.454 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Steinbach-Hallenberg, Stadt, Kurort

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Steinbach-Hallenberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 415 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Steinbach-Hallenberg hoch?

59 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 415 % fest. Damit liegt Steinbach-Hallenberg im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 569 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 38-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Steinbach-Hallenberg vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinbach-Hallenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinbach-Hallenberg 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen 395 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinbach-Hallenberg auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Steinbach-Hallenberg

Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinbach-Hallenberg Grundsteuer B
Brotterode-Trusetal 401 % −14 Prozentpunkte 421 %
Dillstädt 400 % −15 Prozentpunkte 410 %
Oberhof 400 % −15 Prozentpunkte 410 %
Rohr 400 % −15 Prozentpunkte 410 %
Schmalkalden 400 % −15 Prozentpunkte 389 %

Wie viel Gewerbesteuer in Steinbach-Hallenberg anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 415 %, also 13.871,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Steinbach-Hallenberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Steinbach-Hallenberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinbach-Hallenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinbach-Hallenberg?

415 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.871,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinbach-Hallenberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Steinbach-Hallenberg hoch?

Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 %. Steinbach-Hallenberg liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Steinbach-Hallenberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Steinbach-Hallenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.