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Thüringen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Oberhof

Hebesätze Oberhof

Landkreis Schmalkalden-Meiningen · AGS 16066047 · 1.568 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oberhof, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
302 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oberhof aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Oberhof im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Oberhof im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 194-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Oberhof im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberhof, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberhof 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberhof auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Oberhof liegt

Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberhof Grundsteuer B
Dillstädt 400 % 0 Prozentpunkte 410 %
Rohr 400 % 0 Prozentpunkte 410 %
Schmalkalden 400 % 0 Prozentpunkte 389 %
Brotterode-Trusetal 401 % +1 Prozentpunkte 421 %
Belrieth 395 % −5 Prozentpunkte 389 %

Gewerbesteuer in Oberhof an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Oberhof selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Oberhof noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberhof

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberhof?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberhof?

Oberhof setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberhof hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen von 395 % liegt Oberhof 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Oberhof. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Oberhof
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.