Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Sonneberg Steinach

Hebesätze Steinach

Landkreis Sonneberg · AGS 16072019 · 3.682 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Steinach, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
412 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
313 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 412 %. Der Median Landkreis Sonneberg liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Steinach hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Steinach im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 117-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Steinach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinach 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sonneberg 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Landkreis Sonneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinach auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Steinach

Gemeinden im Landkreis Sonneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinach Grundsteuer B
Föritztal 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Lauscha 395 % 0 Prozentpunkte 426 %
Neuhaus am Rennweg 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Sonneberg 395 % 0 Prozentpunkte 445 %
Goldisthal 400 % +5 Prozentpunkte 389 %

Gewerbesteuer in Steinach an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Steinach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Steinach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinach?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 412 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinach hoch?

Der Median Landkreis Sonneberg liegt bei 395 %. Steinach liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Steinach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.