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Hebesätze Steinach
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 412 %. Der Median Landkreis Sonneberg liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Steinach hoch?
483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Steinach im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 117-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Steinach im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Steinach | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sonneberg | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 8 Gemeinden im Landkreis Sonneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinach auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Steinach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Steinach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Föritztal | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Lauscha | 395 % | 0 Prozentpunkte | 426 % |
| Neuhaus am Rennweg | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Sonneberg | 395 % | 0 Prozentpunkte | 445 % |
| Goldisthal | 400 % | +5 Prozentpunkte | 389 % |
Gewerbesteuer in Steinach an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Steinach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Steinach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinach?
Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 412 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Steinach hoch?
Der Median Landkreis Sonneberg liegt bei 395 %. Steinach liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Steinach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.