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Thüringen Landkreis Sonneberg Neuhaus am Rennweg

Hebesätze Neuhaus am Rennweg

Landkreis Sonneberg · AGS 16072013 · 8.854 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neuhaus am Rennweg, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
287 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neuhaus am Rennweg beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Sonneberg liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Neuhaus am Rennweg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neuhaus am Rennweg im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 41-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neuhaus am Rennweg im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuhaus am Rennweg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuhaus am Rennweg 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sonneberg 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Landkreis Sonneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhaus am Rennweg auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Sonneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuhaus am Rennweg Grundsteuer B
Föritztal 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Lauscha 395 % 0 Prozentpunkte 426 %
Sonneberg 395 % 0 Prozentpunkte 445 %
Steinach 395 % 0 Prozentpunkte 412 %
Goldisthal 400 % +5 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Neuhaus am Rennweg konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neuhaus am Rennweg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neuhaus am Rennweg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhaus am Rennweg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhaus am Rennweg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhaus am Rennweg?

389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neuhaus am Rennweg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Sonneberg von 395 % liegt der Satz von Neuhaus am Rennweg genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neuhaus am Rennweg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Neuhaus am Rennweg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.