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Rheinland-Pfalz Landkreis Alzey-Worms Stein-Bockenheim

Hebesätze Stein-Bockenheim

Landkreis Alzey-Worms · AGS 07331062 · 662 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stein-Bockenheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Alzey-Worms liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Stein-Bockenheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stein-Bockenheim im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.010-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stein-Bockenheim nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stein-Bockenheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stein-Bockenheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Alzey-Worms 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stein-Bockenheim auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Stein-Bockenheim liegt

Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stein-Bockenheim Grundsteuer B
Bechtheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bermersheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bornheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dintesheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dittelsheim-Heßloch 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Stein-Bockenheim

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Stein-Bockenheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stein-Bockenheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stein-Bockenheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stein-Bockenheim?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stein-Bockenheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stein-Bockenheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Alzey-Worms von 380 % liegt Stein-Bockenheim genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Stein-Bockenheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Stein-Bockenheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.