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Bayern Landkreis Bamberg Stadelhofen

Hebesätze Stadelhofen

Landkreis Bamberg · AGS 09471189 · 1.253 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Stadelhofen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Stadelhofen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Stadelhofen im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.771-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stadelhofen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stadelhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stadelhofen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bamberg 360 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadelhofen auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Stadelhofen

Gemeinden im Landkreis Bamberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stadelhofen Grundsteuer B
Buttenheim 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Gundelsheim 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Litzendorf 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Altendorf 350 % −10 Prozentpunkte 330 %
Burgwindheim 350 % −10 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Stadelhofen

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Stadelhofen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stadelhofen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadelhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadelhofen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadelhofen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stadelhofen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bamberg von 360 % liegt Stadelhofen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Stadelhofen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Stadelhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.