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Hebesätze St. Wendel
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in St. Wendel beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis St. Wendel liegt bei 418 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.
Was der Wert für St. Wendel bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt St. Wendel im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 40 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 8-größte von 52 Gemeinden des Landes.
St. Wendel im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| St. Wendel | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis St. Wendel | 418 % | Berichtsjahr 2024 | +32 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 8 Gemeinden im Landkreis St. Wendel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht St. Wendel auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von St. Wendel liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu St. Wendel | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Freisen | 425 % | −25 Prozentpunkte | 390 % |
| Tholey | 425 % | −25 Prozentpunkte | 450 % |
| Namborn | 420 % | −30 Prozentpunkte | 440 % |
| Nohfelden | 415 % | −35 Prozentpunkte | 360 % |
| Oberthal | 415 % | −35 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in St. Wendel an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist St. Wendel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für St. Wendel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in St. Wendel
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 17.189.177 Euro | 676 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.337.351 Euro | 53 Euro |
| Grundsteuer B | 3.675.592 Euro | 144 Euro |
| Grundsteuer A | 75.861 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 25.441 | |
Je Einwohner flossen St. Wendel im Berichtsjahr 2024 676 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Saarland liegt der Median bei 362 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in St. Wendel
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in St. Wendel?
Der Hebesatz liegt bei 450 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in St. Wendel?
400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in St. Wendel hoch?
St. Wendel liegt 32 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis St. Wendel von 418 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
St. Wendel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.