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Thüringen Landkreis Eichsfeld Sonnenstein

Hebesätze Sonnenstein

Landkreis Eichsfeld · AGS 16061117 · 4.422 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sonnenstein beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Sonnenstein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Sonnenstein im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 108-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Sonnenstein ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sonnenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sonnenstein 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichsfeld 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 56 Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sonnenstein auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Sonnenstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sonnenstein Grundsteuer B
Am Ohmberg 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Arenshausen 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Asbach-Sickenberg 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Breitenworbis 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Buhla 395 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Sonnenstein in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Sonnenstein beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Sonnenstein nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Sonnenstein noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sonnenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sonnenstein?

In Sonnenstein gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sonnenstein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Sonnenstein hoch?

Gemessen am Median Landkreis Eichsfeld von 395 % liegt der Satz von Sonnenstein genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Sonnenstein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Sonnenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.