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Thüringen Landkreis Eichsfeld Asbach-Sickenberg

Hebesätze Asbach-Sickenberg

Landkreis Eichsfeld · AGS 16061002 · 102 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Asbach-Sickenberg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wo Asbach-Sickenberg im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Asbach-Sickenberg im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 611-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Asbach-Sickenberg im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Asbach-Sickenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Asbach-Sickenberg 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichsfeld 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 56 Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Asbach-Sickenberg auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Asbach-Sickenberg liegt

Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Asbach-Sickenberg Grundsteuer B
Am Ohmberg 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Arenshausen 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Breitenworbis 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Buhla 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Büttstedt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Asbach-Sickenberg konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Asbach-Sickenberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Asbach-Sickenberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Asbach-Sickenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Asbach-Sickenberg?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Asbach-Sickenberg?

Asbach-Sickenberg setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Asbach-Sickenberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Asbach-Sickenberg liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Asbach-Sickenberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Asbach-Sickenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.