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Baden-Württemberg Landkreis Reutlingen Sonnenbühl

Hebesätze Sonnenbühl

Landkreis Reutlingen · AGS 08415091 · 7.124 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Sonnenbühl setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Reutlingen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Sonnenbühl im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Sonnenbühl im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 366-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Sonnenbühl im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sonnenbühl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sonnenbühl 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Reutlingen 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sonnenbühl auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sonnenbühl Grundsteuer B
Hülben 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Mehrstetten 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
St. Johann 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Zwiefalten 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Engstingen 350 % +10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Sonnenbühl konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Sonnenbühl nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Sonnenbühl, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Sonnenbühl noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sonnenbühl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sonnenbühl?

Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sonnenbühl?

Sonnenbühl setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sonnenbühl hoch?

Gemessen am Median Landkreis Reutlingen von 350 % liegt der Satz von Sonnenbühl 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Sonnenbühl per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Sonnenbühl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.