Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen › Landkreis Gotha ›Sonneborn

Hebesätze Sonneborn

Landkreis Gotha · AGS 16067063 · 1.167 Einwohner

Gewerbesteuer
378 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
302 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sonneborn beträgt 378 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 404 %. Der Median Landkreis Gotha liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 22 Prozentpunkte.

Was der Wert für Sonneborn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sonneborn im mittleren Fünftel; der Satz von 378 % kommt insgesamt 2 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 74 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 220-größte von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Sonneborn ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sonneborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sonneborn 378 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Gotha 400 % Berichtsjahr 2024 −22 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Gotha mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sonneborn auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Sonneborn mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Gotha mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sonneborn Grundsteuer B
Nessetal 381 % +3 Prozentpunkte 397 %
Drei Gleichen 370 % −8 Prozentpunkte 300 %
Bienstädt 395 % +17 Prozentpunkte 389 %
Dachwig 395 % +17 Prozentpunkte 389 %
Döllstädt 395 % +17 Prozentpunkte 389 %

Was der Hebesatz in Sonneborn in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 378 % sind das 12.634,65 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 66,85 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Sonneborn beschließt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Sonneborn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Sonneborn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Was Sonneborn aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Sonneborn, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer1.415.995 Euro1.140 Euro
davon Gewerbesteuerumlage211.153 Euro170 Euro
Grundsteuer B183.367 Euro148 Euro
Grundsteuer A25.958 Euro21 Euro
Einwohner am 31.12.20241.242

Sonneborn nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.140 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sonneborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sonneborn?

Sonneborn setzt 378 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.634,65 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sonneborn?

404 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Sonneborn hoch?

Der Median Landkreis Gotha liegt bei 400 %. Sonneborn liegt damit 22 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Sonneborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Sonneborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.