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Thüringen Landkreis Sömmerda Sömmerda

Hebesätze Sömmerda

Landkreis Sömmerda · AGS 16068051 · 19.074 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Sömmerda, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sömmerda aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Sömmerda liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Sömmerda bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Sömmerda im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 23-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Sömmerda im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sömmerda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sömmerda 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sömmerda 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sömmerda auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sömmerda Grundsteuer B
Haßleben 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Kölleda 400 % 0 Prozentpunkte 392 %
Markvippach 400 % 0 Prozentpunkte 389 %
Wundersleben 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Buttstädt 397 % −3 Prozentpunkte 391 %

Gewerbesteuer in Sömmerda an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Sömmerda nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Sömmerda selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Sömmerda noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sömmerda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sömmerda?

In Sömmerda gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sömmerda?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Sömmerda hoch?

Gemessen am Median Landkreis Sömmerda von 395 % liegt der Satz von Sömmerda 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Sömmerda durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Sömmerda
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.