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Thüringen Landkreis Sömmerda Buttstädt

Hebesätze Buttstädt

Landkreis Sömmerda · AGS 16068063 · 6.661 Einwohner

Gewerbesteuer
397 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
391 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
312 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Buttstädt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 397 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 391 %. Der Median Landkreis Sömmerda liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wo Buttstädt im Vergleich steht

Der Wert von 397 % ordnet Buttstädt im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 427 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 67-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Buttstädt ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buttstädt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buttstädt 397 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sömmerda 395 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +17 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buttstädt auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Buttstädt

Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buttstädt Grundsteuer B
Andisleben 395 % −2 Prozentpunkte 405 %
Büchel 395 % −2 Prozentpunkte 400 %
Eckstedt 395 % −2 Prozentpunkte 389 %
Elxleben 395 % −2 Prozentpunkte 390 %
Gebesee 395 % −2 Prozentpunkte 404 %

Was der Hebesatz in Buttstädt in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 397 % macht daraus 13.269,73 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 568,23 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Buttstädt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Buttstädt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buttstädt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buttstädt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 397 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.269,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buttstädt?

Die Grundsteuer B liegt bei 391 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Buttstädt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Sömmerda von 395 % liegt der Satz von Buttstädt 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Buttstädt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Buttstädt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.