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Hebesätze Simmern
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Simmern beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Simmern bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Simmern im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 450-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Simmern im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Simmern | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Westerwaldkreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Simmern auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Simmern
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Simmern | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alpenrod | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Arnshöfen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Astert | 380 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Atzelgift | 380 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Bannberscheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was die Gewerbesteuer in Simmern konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Simmern, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Simmern noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Simmern
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Simmern?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Simmern?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Simmern hoch?
Im Vergleich zum Median Westerwaldkreis von 380 % liegt Simmern genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Simmern. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.