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Hebesätze Silberstedt
In Silberstedt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Schleswig-Flensburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Silberstedt hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Silberstedt im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 986 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 188-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Silberstedt im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Silberstedt | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Schleswig-Flensburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 123 Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Silberstedt auf Platz 95, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Silberstedt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Silberstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alt Bennebek | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Böxlund | 400 % | 0 Prozentpunkte | 220 % |
| Dollerup | 400 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Erfde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Groß Rheide | 400 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
Gewerbesteuer in Silberstedt an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Silberstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Silberstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Silberstedt tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.127.205 Euro | 859 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 186.128 Euro | 75 Euro |
| Grundsteuer B | 390.607 Euro | 158 Euro |
| Grundsteuer A | 63.155 Euro | 25 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.477 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Silberstedt im Berichtsjahr 2024 859 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Silberstedt liegt über diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Silberstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Silberstedt?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Silberstedt?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Silberstedt hoch?
Der Median Kreis Schleswig-Flensburg liegt bei 380 %. Silberstedt liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Silberstedt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.