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Hebesätze Seßlach
In Seßlach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Coburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Seßlach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Seßlach im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 767-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Seßlach im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Seßlach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Coburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 17 Gemeinden im Landkreis Coburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seßlach auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Seßlach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahorn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Ebersdorf b.Coburg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Großheirath | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Grub a.Forst | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Itzgrund | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Was die Gewerbesteuer in Seßlach konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Seßlach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Seßlach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seßlach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seßlach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seßlach?
Seßlach setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Seßlach hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Coburg von 380 % liegt Seßlach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Seßlach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.