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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Sessenhausen

Hebesätze Sessenhausen

Westerwaldkreis · AGS 07143069 · 872 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
565 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sessenhausen beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 565 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Sessenhausen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sessenhausen im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 787-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Sessenhausen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sessenhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sessenhausen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sessenhausen auf Platz 172, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Sessenhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sessenhausen Grundsteuer B
Elbingen 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Enspel 400 % 0 Prozentpunkte 590 %
Gehlert 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Härtlingen 400 % 0 Prozentpunkte 475 %
Heuzert 400 % 0 Prozentpunkte 470 %

Gewerbesteuer in Sessenhausen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Sessenhausen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Sessenhausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Sessenhausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sessenhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sessenhausen?

In Sessenhausen gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sessenhausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 565 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sessenhausen hoch?

Gemessen am Median Westerwaldkreis von 380 % liegt der Satz von Sessenhausen 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sessenhausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Sessenhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.