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Hebesätze Sensweiler
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sensweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Birkenfeld liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Sensweiler bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Sensweiler im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.400-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Sensweiler im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sensweiler | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Birkenfeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 96 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sensweiler auf Platz 14, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Sensweiler liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sensweiler | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Allenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Asbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berglangenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berschweiler bei Baumholder | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berschweiler bei Kirn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Sensweiler an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Sensweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sensweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sensweiler
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sensweiler?
Sensweiler setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sensweiler?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Sensweiler hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Sensweiler liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sensweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.