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Hebesätze Sennfeld
In Sennfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Sennfeld bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Sennfeld im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 636-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Sennfeld im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sennfeld | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Schweinfurt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sennfeld auf Platz 21, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Sennfeld liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sennfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bergrheinfeld | 360 % | −10 Prozentpunkte | 330 % |
| Dittelbrunn | 380 % | +10 Prozentpunkte | 320 % |
| Geldersheim | 380 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
| Gochsheim | 360 % | −10 Prozentpunkte | 310 % |
| Grafenrheinfeld | 380 % | +10 Prozentpunkte | 310 % |
Gewerbesteuer in Sennfeld an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Sennfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sennfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sennfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sennfeld?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sennfeld?
Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Sennfeld hoch?
Sennfeld liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Schweinfurt von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Sennfeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.