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Hebesätze Sellin
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sellin beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.
Wie Sellin zum Landesdurchschnitt liegt
Sellin liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 103-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Sellin ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sellin | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Rügen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | +25 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sellin auf Platz 83, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Sellin liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sellin | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenkirchen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Bad Sülze | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Bergen auf Rügen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Dettmannsdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Franzburg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
Was der Hebesatz in Sellin in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Sellin nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Sellin noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Sellin
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.116.048 Euro | 843 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 185.154 Euro | 74 Euro |
| Grundsteuer B | 662.741 Euro | 264 Euro |
| Grundsteuer A | 6.009 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.511 | |
Je Einwohner flossen Sellin im Berichtsjahr 2024 843 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sellin
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sellin?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sellin?
Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Sellin hoch?
Sellin liegt 25 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Sellin selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.