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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Franzburg

Hebesätze Franzburg

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073024 · 1.357 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Franzburg, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Franzburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 435 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wo Franzburg im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Franzburg im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 177-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Franzburg im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Franzburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Franzburg 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Franzburg auf Platz 83, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Franzburg

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Franzburg Grundsteuer B
Altenkirchen 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Bad Sülze 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bergen auf Rügen 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Dettmannsdorf 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Glewitz 400 % 0 Prozentpunkte 435 %

Gewerbesteuer in Franzburg an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Franzburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Franzburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Franzburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Franzburg?

In Franzburg gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Franzburg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 435 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Franzburg hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt Franzburg 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Franzburg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Franzburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.