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Hessen Landkreis Offenbach Seligenstadt, Einhardstadt

Hebesätze Seligenstadt, Einhardstadt

Landkreis Offenbach · AGS 06438013 · 21.504 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
431 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
240 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Seligenstadt, Einhardstadt beträgt 357 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 431 %. Der Median Landkreis Offenbach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Was der Wert für Seligenstadt, Einhardstadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Seligenstadt, Einhardstadt im zweiten Fünftel; der Satz von 357 % kommt insgesamt 62 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 55-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Seligenstadt, Einhardstadt im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seligenstadt, Einhardstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seligenstadt, Einhardstadt 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Offenbach 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Offenbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seligenstadt, Einhardstadt auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Seligenstadt, Einhardstadt

Gemeinden im Landkreis Offenbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seligenstadt, Einhardstadt Grundsteuer B
Mainhausen 357 % 0 Prozentpunkte 494 %
Hainburg 360 % +3 Prozentpunkte 496 %
Neu-Isenburg 345 % −12 Prozentpunkte 350 %
Dreieich 370 % +13 Prozentpunkte 500 %
Obertshausen 372 % +15 Prozentpunkte 600 %

Gewerbesteuer in Seligenstadt, Einhardstadt an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 357 % sind das 11.932,73 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Seligenstadt, Einhardstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Seligenstadt, Einhardstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seligenstadt, Einhardstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seligenstadt, Einhardstadt?

In Seligenstadt, Einhardstadt gilt ein Hebesatz von 357 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.932,73 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seligenstadt, Einhardstadt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 431 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Seligenstadt, Einhardstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Offenbach von 380 % liegt der Satz von Seligenstadt, Einhardstadt 23 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Seligenstadt, Einhardstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Seligenstadt, Einhardstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.