Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Landkreis Offenbach Mainhausen

Hebesätze Mainhausen

Landkreis Offenbach · AGS 06438007 · 9.887 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
494 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
276 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mainhausen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 494 %. Der Median Landkreis Offenbach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Wo Mainhausen im Vergleich steht

Der Wert von 357 % ordnet Mainhausen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 61 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 177-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Mainhausen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mainhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mainhausen 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Offenbach 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Offenbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mainhausen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Mainhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Offenbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mainhausen Grundsteuer B
Seligenstadt, Einhardstadt 357 % 0 Prozentpunkte 431 %
Hainburg 360 % +3 Prozentpunkte 496 %
Neu-Isenburg 345 % −12 Prozentpunkte 350 %
Dreieich 370 % +13 Prozentpunkte 500 %
Obertshausen 372 % +15 Prozentpunkte 600 %

Ein Rechenbeispiel für Mainhausen

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 357 % macht daraus 11.932,73 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Mainhausen beschliesst

Mainhausen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Mainhausen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mainhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mainhausen?

357 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.932,73 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mainhausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 494 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mainhausen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Offenbach von 380 % liegt Mainhausen 23 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Mainhausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mainhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.