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Niedersachsen Landkreis Göttingen Seeburg

Hebesätze Seeburg

Landkreis Göttingen · AGS 03159032 · 1.611 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Seeburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Göttingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Seeburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Seeburg im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 210 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 585-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Seeburg vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seeburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seeburg 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göttingen 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Göttingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seeburg auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Seeburg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Göttingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seeburg Grundsteuer B
Friedland 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Seulingen 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wulften am Harz 365 % −5 Prozentpunkte 380 %
Adelebsen, Flecken 380 % +10 Prozentpunkte 395 %
Bovenden, Flecken 360 % −10 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Seeburg anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Seeburg beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Seeburg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Seeburg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seeburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seeburg?

In Seeburg gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seeburg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Seeburg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Seeburg liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Seeburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Seeburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.