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Hebesätze Schweinschied
Schweinschied setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Schweinschied bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schweinschied im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.029-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Schweinschied vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schweinschied | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kreuznach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schweinschied auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Schweinschied
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schweinschied | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Abtweiler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Auen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bad Sobernheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Bärenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Becherbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Schweinschied anfällt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schweinschied und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Schweinschied ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schweinschied
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schweinschied?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schweinschied?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Schweinschied hoch?
Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %. Schweinschied liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Schweinschied selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.