Thüringen › Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ›Schwarzatal
Hebesätze Schwarzatal
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schwarzatal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Schwarzatal bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Schwarzatal im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 125-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Schwarzatal nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schwarzatal | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwarzatal auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Schwarzatal mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schwarzatal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Allendorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Deesbach | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Hohenwarte | 395 % | 0 Prozentpunkte | 250 % |
| Katzhütte | 395 % | 0 Prozentpunkte | 404 % |
| Kaulsdorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Ein Rechenbeispiel für Schwarzatal
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wer den Hebesatz in Schwarzatal beschließt
Schwarzatal legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Schwarzatal fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Schwarzatal
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.088.671 Euro | 328 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 96.464 Euro | 29 Euro |
| Grundsteuer B | 324.637 Euro | 98 Euro |
| Grundsteuer A | 5.713 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.319 | |
Je Einwohner flossen Schwarzatal im Berichtsjahr 2024 328 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwarzatal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwarzatal?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwarzatal?
389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Schwarzatal hoch?
Schwarzatal liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von 395 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Schwarzatal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.