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Hebesätze Schülp b. Rendsburg
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schülp b. Rendsburg beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Schülp b. Rendsburg hoch?
270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Schülp b. Rendsburg im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 365-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Schülp b. Rendsburg nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schülp b. Rendsburg | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Rendsburg-Eckernförde | 336 % | Berichtsjahr 2024 | −26 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schülp b. Rendsburg auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schülp b. Rendsburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arpsdorf | 310 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Brammer | 310 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Brinjahe | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
| Brodersby | 310 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Damp | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
Ein Rechenbeispiel für Schülp b. Rendsburg
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Schülp b. Rendsburg nachzulesen ist
Schülp b. Rendsburg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Schülp b. Rendsburg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Schülp b. Rendsburg aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 230.396 Euro | 224 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 26.009 Euro | 25 Euro |
| Grundsteuer B | 126.548 Euro | 123 Euro |
| Grundsteuer A | 10.512 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.028 | |
Schülp b. Rendsburg nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 224 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schülp b. Rendsburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schülp b. Rendsburg?
Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schülp b. Rendsburg?
300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Schülp b. Rendsburg hoch?
Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %. Schülp b. Rendsburg liegt damit 26 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schülp b. Rendsburg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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