Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Schwalm-Eder-Kreis Schrecksbach

Hebesätze Schrecksbach

Schwalm-Eder-Kreis · AGS 06634021 · 3.008 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schrecksbach beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Schrecksbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schrecksbach im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 381-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schrecksbach im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schrecksbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schrecksbach 400 % Berichtsjahr 2024
Median Schwalm-Eder-Kreis 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schrecksbach auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Schrecksbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schrecksbach Grundsteuer B
Bad Zwesten 400 % 0 Prozentpunkte 580 %
Jesberg 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Morschen 400 % 0 Prozentpunkte 690 %
Neukirchen 400 % 0 Prozentpunkte 440 %
Gilserberg 390 % −10 Prozentpunkte 394 %

Was die Gewerbesteuer in Schrecksbach konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Schrecksbach beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schrecksbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schrecksbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schrecksbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schrecksbach?

In Schrecksbach gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schrecksbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schrecksbach hoch?

Im Vergleich zum Median Schwalm-Eder-Kreis von 400 % liegt Schrecksbach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schrecksbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schrecksbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.