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Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein Schönwalde am Bungsberg

Hebesätze Schönwalde am Bungsberg

Kreis Ostholstein · AGS 01055038 · 2.571 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Schönwalde am Bungsberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Ostholstein liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Schönwalde am Bungsberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schönwalde am Bungsberg im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 175-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schönwalde am Bungsberg im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönwalde am Bungsberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönwalde am Bungsberg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Ostholstein 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Kreis Ostholstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönwalde am Bungsberg auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Schönwalde am Bungsberg

Gemeinden im Kreis Ostholstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönwalde am Bungsberg Grundsteuer B
Ahrensbök 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Altenkrempe 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bad Schwartau 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bosau 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Göhl 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Schönwalde am Bungsberg konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schönwalde am Bungsberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönwalde am Bungsberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönwalde am Bungsberg?

In Schönwalde am Bungsberg gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönwalde am Bungsberg?

425 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Schönwalde am Bungsberg hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Ostholstein von 370 % liegt Schönwalde am Bungsberg 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Schönwalde am Bungsberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.