Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Ostholstein Altenkrempe

Hebesätze Altenkrempe

Kreis Ostholstein · AGS 01055002 · 1.147 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Altenkrempe beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Ostholstein liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Altenkrempe im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Altenkrempe im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 353-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Altenkrempe im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenkrempe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenkrempe 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Ostholstein 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Kreis Ostholstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenkrempe auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Altenkrempe mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Ostholstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenkrempe Grundsteuer B
Ahrensbök 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bad Schwartau 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bosau 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Göhl 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Großenbrode 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Altenkrempe konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Altenkrempe beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Altenkrempe, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Altenkrempe noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenkrempe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenkrempe?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenkrempe?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Altenkrempe hoch?

Der Median Kreis Ostholstein liegt bei 370 %. Altenkrempe liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Altenkrempe selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Altenkrempe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.