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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Schönhorst

Hebesätze Schönhorst

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058145 · 319 Einwohner

Gewerbesteuer
312 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
304 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

312 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schönhorst aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 24 Prozentpunkte.

Wo Schönhorst im Vergleich steht

Der Wert von 312 % ordnet Schönhorst im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 9 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 160 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 847-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schönhorst im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönhorst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönhorst 312 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −24 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −68 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönhorst auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönhorst Grundsteuer B
Böhnhusen 312 % 0 Prozentpunkte 370 %
Techelsdorf 312 % 0 Prozentpunkte 370 %
Arpsdorf 310 % −2 Prozentpunkte 290 %
Brammer 310 % −2 Prozentpunkte 330 %
Brinjahe 310 % −2 Prozentpunkte 260 %

Was die Gewerbesteuer in Schönhorst konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 312 % macht daraus 10.428,60 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.272,90 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schönhorst, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schönhorst noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönhorst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönhorst?

Schönhorst setzt 312 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.428,60 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönhorst?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schönhorst hoch?

Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Schönhorst 24 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schönhorst durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schönhorst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.