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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Böhnhusen

Hebesätze Böhnhusen

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058019 · 295 Einwohner

Gewerbesteuer
312 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Böhnhusen beträgt 312 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 24 Prozentpunkte.

Wie Böhnhusen zum Landesdurchschnitt liegt

Böhnhusen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 10 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 312 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 160 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 872-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Böhnhusen ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Böhnhusen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Böhnhusen 312 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −24 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −68 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Böhnhusen auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Böhnhusen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Böhnhusen Grundsteuer B
Schönhorst 312 % 0 Prozentpunkte 370 %
Techelsdorf 312 % 0 Prozentpunkte 370 %
Arpsdorf 310 % −2 Prozentpunkte 290 %
Brammer 310 % −2 Prozentpunkte 330 %
Brinjahe 310 % −2 Prozentpunkte 260 %

Was der Hebesatz in Böhnhusen in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 312 % Hebesatz sind 10.428,60 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.272,90 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Böhnhusen beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Böhnhusen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Böhnhusen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Böhnhusen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Böhnhusen?

Böhnhusen setzt 312 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.428,60 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Böhnhusen?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Böhnhusen hoch?

Böhnhusen liegt 24 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Böhnhusen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Böhnhusen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.