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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Schönhausen

Hebesätze Schönhausen

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071132 · 224 Einwohner

Gewerbesteuer
368 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönhausen beträgt 368 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wo Schönhausen im Vergleich steht

Der Wert von 368 % ordnet Schönhausen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 8 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 283 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 681-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schönhausen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönhausen 368 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönhausen auf Platz 60, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Schönhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönhausen Grundsteuer B
Faulenrost 368 % 0 Prozentpunkte 412 %
Malchin 367 % −1 Prozentpunkte 399 %
Altenhagen 370 % +2 Prozentpunkte 406 %
Ankershagen, Schliemanngemeinde 370 % +2 Prozentpunkte 412 %
Klocksin 370 % +2 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Schönhausen

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 368 % macht daraus 12.300,40 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 401,10 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Schönhausen beschliesst

Schönhausen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schönhausen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönhausen?

Der Hebesatz liegt bei 368 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.300,40 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönhausen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schönhausen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt Schönhausen 12 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schönhausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schönhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.