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Hebesätze Ankershagen, Schliemanngemeinde
Ankershagen, Schliemanngemeinde setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 412 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Ankershagen, Schliemanngemeinde hoch?
315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Ankershagen, Schliemanngemeinde im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 289 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 471-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Ankershagen, Schliemanngemeinde vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ankershagen, Schliemanngemeinde | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ankershagen, Schliemanngemeinde auf Platz 62, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ankershagen, Schliemanngemeinde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenhagen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 406 % |
| Klocksin | 370 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Kratzeburg | 370 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Kuckssee | 370 % | 0 Prozentpunkte | 412 % |
| Mölln | 370 % | 0 Prozentpunkte | 408 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Ankershagen, Schliemanngemeinde anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Ankershagen, Schliemanngemeinde nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ankershagen, Schliemanngemeinde und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Ankershagen, Schliemanngemeinde ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ankershagen, Schliemanngemeinde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ankershagen, Schliemanngemeinde?
Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ankershagen, Schliemanngemeinde?
Die Grundsteuer B liegt bei 412 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Ankershagen, Schliemanngemeinde hoch?
Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %. Ankershagen, Schliemanngemeinde liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Ankershagen, Schliemanngemeinde selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.