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Hebesätze Schöngleina
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schöngleina beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Schöngleina zum Landesdurchschnitt liegt
Schöngleina liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 361-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Schöngleina im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schöngleina | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Holzland-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schöngleina auf Platz 73, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Schöngleina mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schöngleina | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Freienorla | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Großeutersdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Großpürschütz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Gumperda | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Heideland | 400 % | 0 Prozentpunkte | 415 % |
Gewerbesteuer in Schöngleina an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Schöngleina beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Schöngleina selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Schöngleina noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schöngleina
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schöngleina?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schöngleina?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Schöngleina hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Schöngleina liegt 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Schöngleina selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.