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Brandenburg Landkreis Dahme-Spreewald Schönefeld

Hebesätze Schönefeld

Landkreis Dahme-Spreewald · AGS 12061433 · 19.040 Einwohner

Gewerbesteuer
240 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

240 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schönefeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.

Wo Schönefeld im Vergleich steht

Der Wert von 240 % ordnet Schönefeld im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 7 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 1 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 31-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schönefeld nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönefeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönefeld 240 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dahme-Spreewald 320 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −140 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönefeld auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Schönefeld

Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönefeld Grundsteuer B
Schwerin 275 % +35 Prozentpunkte 400 %
Bersteland 300 % +60 Prozentpunkte 405 %
Byhleguhre-Byhlen 300 % +60 Prozentpunkte 430 %
Jamlitz 300 % +60 Prozentpunkte 377 %
Märkische Heide 300 % +60 Prozentpunkte 415 %

Ein Rechenbeispiel für Schönefeld

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 240 % macht daraus 8.022,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.679,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Schönefeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schönefeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönefeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönefeld?

240 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 8.022,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönefeld?

Schönefeld setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schönefeld hoch?

Gemessen am Median Landkreis Dahme-Spreewald von 320 % liegt der Satz von Schönefeld 80 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schönefeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schönefeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.