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Brandenburg Landkreis Elbe-Elster Schönborn

Hebesätze Schönborn

Landkreis Elbe-Elster · AGS 12062453 · 1.516 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
252 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönborn beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Schönborn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schönborn im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 70 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 222-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schönborn ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönborn 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Elbe-Elster 320 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönborn auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Schönborn

Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönborn Grundsteuer B
Heideland 310 % 0 Prozentpunkte 385 %
Hohenbucko 310 % 0 Prozentpunkte 401 %
Lebusa 310 % 0 Prozentpunkte 385 %
Massen-Niederlausitz 310 % 0 Prozentpunkte 350 %
Mühlberg/Elbe 310 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Schönborn in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schönborn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schönborn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönborn?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönborn?

Schönborn setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schönborn hoch?

Schönborn liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Elbe-Elster von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schönborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schönborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.