Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Wolfenbüttel Schladen-Werla

Hebesätze Schladen-Werla

Landkreis Wolfenbüttel · AGS 03158039 · 8.758 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schladen-Werla aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Wolfenbüttel liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Schladen-Werla bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schladen-Werla im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 240-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schladen-Werla ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schladen-Werla, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schladen-Werla 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wolfenbüttel 420 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schladen-Werla auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schladen-Werla liegt

Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schladen-Werla Grundsteuer B
Börßum 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Dorstadt 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Elbe 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Evessen 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Baddeckenstedt 420 % +20 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Schladen-Werla in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schladen-Werla nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schladen-Werla noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schladen-Werla

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schladen-Werla?

Schladen-Werla setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schladen-Werla?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schladen-Werla hoch?

Schladen-Werla liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Wolfenbüttel von 420 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schladen-Werla durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schladen-Werla
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.