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Bayern Landkreis Ansbach Schillingsfürst

Hebesätze Schillingsfürst

Landkreis Ansbach · AGS 09571198 · 2.825 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schillingsfürst, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
560 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schillingsfürst setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Schillingsfürst bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schillingsfürst im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.048-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schillingsfürst im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schillingsfürst, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schillingsfürst 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ansbach 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schillingsfürst auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ansbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schillingsfürst Grundsteuer B
Aurach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bruckberg 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Dentlein a.Forst 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Dinkelsbühl 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dürrwangen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Schillingsfürst konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schillingsfürst, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schillingsfürst noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schillingsfürst

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schillingsfürst?

Schillingsfürst setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schillingsfürst?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 500 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schillingsfürst hoch?

Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 %. Schillingsfürst liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schillingsfürst selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schillingsfürst
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.