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Brandenburg Landkreis Elbe-Elster Sallgast

Hebesätze Sallgast

Landkreis Elbe-Elster · AGS 12062425 · 1.387 Einwohner

Gewerbesteuer
305 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

305 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sallgast aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Elbe-Elster liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Sallgast bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sallgast im niedrigsten Fünftel; der Satz von 305 % kommt insgesamt 13 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 59 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 230-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Sallgast vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sallgast, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sallgast 305 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Elbe-Elster 320 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −75 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sallgast auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sallgast Grundsteuer B
Heideland 310 % +5 Prozentpunkte 385 %
Herzberg (Elster) 300 % −5 Prozentpunkte 410 %
Hohenbucko 310 % +5 Prozentpunkte 401 %
Kremitzaue 300 % −5 Prozentpunkte 401 %
Lebusa 310 % +5 Prozentpunkte 385 %

Wie viel Gewerbesteuer in Sallgast anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 305 % sind das 10.194,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Sallgast und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Sallgast ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sallgast

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sallgast?

305 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.194,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sallgast?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Sallgast hoch?

Gemessen am Median Landkreis Elbe-Elster von 320 % liegt der Satz von Sallgast 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sallgast. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Sallgast
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.