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Hebesätze Saarbrücken

Regionalverband Saarbrücken · AGS 10041100 · 181.373 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Saarbrücken, Landeshauptstadt

Gewerbesteuer
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Saarbrücken setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 490 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Regionalverband Saarbrücken liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wo Saarbrücken im Vergleich steht

Der Wert von 490 % ordnet Saarbrücken im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 25 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 51 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Saarbrücken nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Saarbrücken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Saarbrücken 490 % Berichtsjahr 2024
Median Regionalverband Saarbrücken 430 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saarbrücken auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Saarbrücken mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Saarbrücken Grundsteuer B
Völklingen 460 % −30 Prozentpunkte 605 %
Friedrichsthal 455 % −35 Prozentpunkte 460 %
Großrosseln 450 % −40 Prozentpunkte 470 %
Kleinblittersdorf 430 % −60 Prozentpunkte 400 %
Quierschied 430 % −60 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Saarbrücken

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 490 % macht daraus 16.378,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Saarbrücken beschliesst

Saarbrücken legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Saarbrücken fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saarbrücken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saarbrücken?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saarbrücken?

Die Grundsteuer B liegt bei 520 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Saarbrücken hoch?

Saarbrücken liegt 60 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Regionalverband Saarbrücken von 430 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Saarbrücken. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Saarbrücken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.