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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Ruttersdorf-Lotschen

Hebesätze Ruttersdorf-Lotschen

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074081 · 341 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ruttersdorf-Lotschen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Ruttersdorf-Lotschen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ruttersdorf-Lotschen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 16 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 435-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Ruttersdorf-Lotschen ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ruttersdorf-Lotschen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ruttersdorf-Lotschen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ruttersdorf-Lotschen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ruttersdorf-Lotschen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ruttersdorf-Lotschen Grundsteuer B
Petersberg 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Großlöbichau 357 % +7 Prozentpunkte 389 %
Möckern 357 % +7 Prozentpunkte 405 %
Poxdorf 357 % +7 Prozentpunkte 389 %
Graitschen b. Bürgel 360 % +10 Prozentpunkte 405 %

Was der Hebesatz in Ruttersdorf-Lotschen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Ruttersdorf-Lotschen beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ruttersdorf-Lotschen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Ruttersdorf-Lotschen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ruttersdorf-Lotschen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ruttersdorf-Lotschen?

Ruttersdorf-Lotschen setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ruttersdorf-Lotschen?

Die Grundsteuer B liegt bei 375 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Ruttersdorf-Lotschen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Ruttersdorf-Lotschen liegt 45 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ruttersdorf-Lotschen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ruttersdorf-Lotschen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.